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Die technischen Anforderungen an die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte sind ebenfalls in der Verordnung (EG) Nr. 1774 / 2002 beschrieben, und zwar in Anhang V Kapitel III.
Die deutschen Verarbeitungsbetriebe für Tierische Nebenprodukte (VTN) arbeiten in der Regel nach der so genannten "Methode 1". Dies ist die Sterilisation der Nebenprodukte unter Druck ("Drucksterilisation"), wie sie bereits seit Jahrzehnten in Deutschland üblich war und nach wie vor ist.
Dabei werden die tierischen Nebenprodukte auf eine maximale Teilchengröße von 50 mm zerkleinert, anschließend erhitzt und dann bei einer Temperatur von mindestens 133 ° C und einem Druck von drei bar mindestens 20 Minuten lang heiß gehalten. Auf Grund der Sterilisationstechnik in Deutschland werden die tierischen Nebenprodukte dabei ständig umgerührt, was nach der Verordnung (EG) Nr. 1774 / 2002 nicht verlangt wird, aber eine bessere Durchmischung und damit Keimbekämpfung bewirkt.
Ein typischer Verarbeitungsprozess könnte etwa so aussehen:
Verarbeitungsprozess: Tierische Proteine und Fette durch industrielle Aufarbeitung
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