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Entgeltordnung

ab 1. Januar 2020

1. Verarbeitungsbetriebe Inland
  1.1 Grundentgelt
  1.1.1 1.724,14 Euro pro Jahr
  1.1.2 Mitglieder des Verbandes der Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte e.V. (VVTN): 1.324,14 Euro
  jeweils zzgl. USt., fällig am 1. Januar eines jeden Jahres
 
  1.2 Verarbeitungsentgelt
  1.2.1 Bemessungsgrundlage: im Vorjahr verarbeitete Rohmaterialmenge
  21 Cent/to bis einschließlich 20.000 to
  16 Cent/to für jede weitere to bis einschließlich 60.000 to
    8 Cent/to für jede weitere to bis einschließlich 120.000 to
    4 Cent/to für jede weitere to bis einschließlich 250.000 to
    3,5 Cent/to für jede weitere to
  1.2.2 LTS-Mitglieder abzgl. 12,5 %
  jeweils zzgl. USt., fällig am 1. April eines jeden Jahres
 
  1.3 Konzernklausel
    Für Verarbeitungsbetriebe,
  -   die einem Unternehmen, das alle Anteile eines weiteren
    Verarbeitungsbetriebes besitzt, angehören,
  -   die zu demselben Konzern gehören wie ein bereits
    veranschlagter Verarbeitungsbetrieb,
  wird kein gesondertes Grundentgelt berechnet. Die verarbeitete Menge wird dem Unternehmen zugeschlagen.
 
2 Verarbeitungsbetriebe Ausland
  2.000,- Euro pro Jahr
ggf. zzgl. USt., fällig am 1. Januar eines jeden Jahres
 
3 Förderer
  3.1 Fördererbeitrag
1.200,- Euro pro Jahr
ggf. zzgl. USt., fällig am 1. Januar eines jeden Jahres
  3.2 Weblink
Link auf die Internetseite des Förderers für
  3.2.1 Maschinenhersteller (Anlagenbauer): 350,- Euro
  3.2.2 Maschinenfirmen (Ersatzteile): 100,- Euro
  3.2.3 Fahrzeugaufbautenhersteller: 300,- Euro
  3.2.4 Händler der Endprodukte: 150,- Euro
  3.2.5 Makler der Endprodukte: 50,- Euro
  jeweils ggf. zzgl. USt., fällig am 1. Januar eines jeden Jahres
 
4 Allgemeines
  4.1 Versand von Unterlagen: 1,- Euro / Seite
  4.2 Beratung: 195,- Euro / h.
  4.3 Individuelle Vereinbarung
  ggf. zzgl. USt., fällig zwei Wochen nach Rechnungsstellung